Der Gemeinderat ist das oberste Führungsorgan einer Gemeinde und trägt die Verantwortung für die kommunale Entwicklung. Als Hauptorgan legt er die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Damit sind Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger.
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